Steuerliche Vorteile

Ihre Zuwendungen können Sie nach Abgabenordnung §§ 51-68 bis zu 20% Ihrer Einkünfte bei der Steuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Gerne schicken wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung (ehemals Spendenbescheinigung) zu. Bitte geben Sie daher Ihre genaue Anschrift auf der Überweisung mit an.